0973/76•Verwaltungsgerichtshof 0973/76
0973/76Supremo Tribunal Administrativo5 de jul. de 1977
Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Gebühren Kosten Amtssachverständiger der Behörde beigegeben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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