0295/76•Verwaltungsgerichtshof 0295/76
0295/76Supremo Tribunal Administrativo18 de nov. de 1976
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 2.265,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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