0138/76•Verwaltungsgerichtshof 0138/76
0138/76Supremo Tribunal Administrativo14 de mai. de 1976
Anspruchsvoraussetzung Begriff der Hilflosigkeit Einzelne Verrichtungen Leiden und Lebensumstände (siehe auch Krankheit)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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