1250/75•Verwaltungsgerichtshof 1250/75
1250/75Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1975
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Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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