1005/75•Verwaltungsgerichtshof 1005/75
Die angefochtenen Bescheide werden Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.043,80 und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.953,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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