2087/74•Verwaltungsgerichtshof 2087/74
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S720,-- und der Mitbeteiligten Dr.L Aufwendungen in der Höhe von S2.437,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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