0881/74•Verwaltungsgerichtshof 0881/74
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 1.331,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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