0764/74•Verwaltungsgerichtshof 0764/74
0764/74Supremo Tribunal Administrativo13 de jan. de 1975
Rechtsnatur der Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Behörden Vorstellung BauRallg2/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu je einem Drittelanteil an das Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und an die mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.