0120/74•Verwaltungsgerichtshof 0120/74
0120/74Supremo Tribunal Administrativo28 de mai. de 1974
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.131,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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