1541/73•Verwaltungsgerichtshof 1541/73
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.172,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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