0549/73•Verwaltungsgerichtshof 0549/73
0549/73Supremo Tribunal Administrativo30 de nov. de 1973
Verfahrensbestimmungen Allgemein Parteiengehör
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.607,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers nach Aufwandersatz wird abgewiesen.
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