0283/73•Verwaltungsgerichtshof 0283/73
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von fünfmal S 2.000,-- (zusammen: S 10.000,--) binden zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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