1327/72•Verwaltungsgerichtshof 1327/72
Beide Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Lande Kärnten Aufwendungen in der Höhe von je S 300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren nach Ersatz von Vorlageaufwand wird abgewiesen.
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