2245/71•Verwaltungsgerichtshof 2245/71
Die beiden angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S4.734,20 binnen zwei Wochen bei sonstigen Exekution zu ersetzen.
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