2228/71•Verwaltungsgerichtshof 2228/71
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.214,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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