2218/71•Verwaltungsgerichtshof 2218/71
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.396,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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