0095/71•Verwaltungsgerichtshof 0095/71
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Bewilligung zur projektsmäßigen Errichtung des "Innbegleitdammes" richtet, abgewiesen, im übrigen als unzulässig zurückgewiesen.
Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 195,-- (zusammen S 290,--) binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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