2093/70•Verwaltungsgerichtshof 2093/70
2093/70Supremo Tribunal Administrativo26 de nov. de 1971
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht
Die Beschwerde des Bezirksjagdbeirates bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Jagdgenossenschaft B wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von je S 195,-- (zusammen S 390,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.