1436/70•Verwaltungsgerichtshof 1436/70
1436/70Supremo Tribunal Administrativo1 de fev. de 1971
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Gehsteigherstellung BauRallg8
Der angefochtene Teil des Bescheides, nämlich soweit darin der Auftrag zur Herstellung des Gehsteiges entlang der Baulinien in der X-straße und der donauaufwärts gelegenen Verkehrsfläche (unbenannte Gasse) erteilt wurde, wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.034,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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