0682/70•Verwaltungsgerichtshof 0682/70
0682/70Supremo Tribunal Administrativo8 de nov. de 1971
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.124,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerin wird abgewiesen.
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