0357/70•Verwaltungsgerichtshof 0357/70
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Josef und Maria M S 1.131.40 und den Beschwerdeführern Rudolf und Maria H S 1.131.40 an Aufwendungen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.
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