0026/70•Verwaltungsgerichtshof 0026/70
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 1.052,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen,
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.