1778/69•Verwaltungsgerichtshof 1778/69
1778/69Supremo Tribunal Administrativo14 de dez. de 1970
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Ermessen VwRallg8 Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren (S 10,-- für Fahrtkosten) wird abgewiesen.
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