1679/69•Verwaltungsgerichtshof 1679/69
Der Antrag des KW in W auf Wiederaufnahme des mit hg. Beschluß vom 1. Oktober 1969, Zl. 990/69 und 1328/69, abgeschlossenen Verfahrens (als "Widerspruch" gegen den angeführten Beschluß bezeichnet), betreffend Entziehung des Hilflosenzuschusses und Festsetzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, und der Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes werden abgewiesen.
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