1370/69•Verwaltungsgerichtshof 1370/69
1370/69Supremo Tribunal Administrativo25 de mai. de 1970
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Präsident des Landesgerichtes Klagenfurt) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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