1062/69•Verwaltungsgerichtshof 1062/69
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen,
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S60,-- und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von S1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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