0075/69•Verwaltungsgerichtshof 0075/69
0075/69Supremo Tribunal Administrativo4 de mai. de 1970
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 60,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird zurückgewiesen.
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