1027/68•Verwaltungsgerichtshof 1027/68
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beiden Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 802,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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