0791/68•Verwaltungsgerichtshof 0791/68
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerium für Unterricht) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S1.128,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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