0766/68•Verwaltungsgerichtshof 0766/68
0766/68Supremo Tribunal Administrativo14 de out. de 1969
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Bestrafung wegen Übertretung des § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien aufrechterhalten wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Gemeinde Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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