0678/68•Verwaltungsgerichtshof 0678/68
0678/68Supremo Tribunal Administrativo23 de set. de 1970
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften in Ansehung des Teiles II Punkte 5 und 7 des Bescheidspruches aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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