0661/68•Verwaltungsgerichtshof 0661/68
0661/68Supremo Tribunal Administrativo21 de mai. de 1970
Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Durchführung einer Verhandlung wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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