0414/68•Verwaltungsgerichtshof 0414/68
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Sicherheitsdirektion für Wien) Aufwendungen in der Höhe von S 1.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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