1654/67•Verwaltungsgerichtshof 1654/67
1654/67Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1968
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Auftrag gemäß Punkt I/1 des erstinstanzlichen Bescheides und der Auftrag zum Ersatz der Verfahrenskosten aufrechterhalten wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Das Kostenbegehren wird abgewiesen.
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