0407/67•Verwaltungsgerichtshof 0407/67
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Jänner 1967, Zl. 181.130-III- 16/67, betreffend Ansuchen um Erteilung einer Konzession zur Errichtung einer Fahrschule nach § 92 KFG zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-
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