0387/67•Verwaltungsgerichtshof 0387/67
0387/67Supremo Tribunal Administrativo10 de jun. de 1968
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf Ersatz
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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