0353/67•Verwaltungsgerichtshof 0353/67
0353/67Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1969
Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,--, beide binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Mitbeteiligten wird teils abgewiesen, teils zurückgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.