1247/66•Verwaltungsgerichtshof 1247/66
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen,
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