1121/66•Verwaltungsgerichtshof 1121/66
1121/66Supremo Tribunal Administrativo18 de out. de 1967
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.097,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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