0934/66•Verwaltungsgerichtshof 0934/66
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Beschwerdeführerin in Punkt 152 der "Bedingungen und Auflagen" des angefochtene Bescheides der Betrieb der Schleusen und der dazu gehörigen Schiffahrtsanlagen im Schleusenbereich aufgetragen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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