0498/66•Verwaltungsgerichtshof 0498/66
0498/66Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1966
Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Tiroler Landesregierung hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.015,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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