1308/65•Verwaltungsgerichtshof 1308/65
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.135,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
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