1185/65•Verwaltungsgerichtshof 1185/65
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1045,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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