1154/65•Verwaltungsgerichtshof 1154/65
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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