0379/65•Verwaltungsgerichtshof 0379/65
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die belangte Behörde hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.042,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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