0517/63•Verwaltungsgerichtshof 0517/63
Die Beschwerde gegen den Bescheid, betreffend die Versicherungszuständigkeit von Dienstnehmern des Eisenwerkes S in der Krankenversicherung, wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid, betreffend die vorläufige Durchführung der Versicherung gemäß 3 413 Abs. 5 ASVG wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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