0502/63•Verwaltungsgerichtshof 0502/63
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Begehren der mitbeteiligten Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal nach Ersatz der Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wird abgewiesen.
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