1667/62•Verwaltungsgerichtshof 1667/62
Der Widerstreit zwischen der Bewerbung der Ennskraftwerke Aktiengesellschaft in Steyr um die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung des Speicherkraftwerkes Kastenreith und der Bewerbung der Steirischen Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Graz um die wasserrechtliche Bewilligung zum Ausbau eines Fünfstufenprojektes an der mittleren Enns, dem sich hinsichtlich dreier Stufen das Land Steiermark angeschlossen hat, wird gemäß den §§ 17 Abs 1, 100 Abs. 2 und 109 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, dahin entschieden, daß der Vorzug dem Fünfstufenprojekt zuerkannt wird.
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