1423/62•Verwaltungsgerichtshof 1423/62
Durch die beabsichtigte Ausübung einer Konzession zum Betrieb eines Schleppliftes System D auf den Grundstücken 850/1 und 850/5 KG. S mit einer Trassenlänge von 930 m und einer stündlichen Beförderungsleistung von 700 Personen gemäß dem Ansuchen der S Co. wird die Z Seilbahn Ges.m.b.H. in der Erfüllung ihrer Verkehrsaufgaben im Sinne des § 23 Abs. 6 GewO nicht beeinträchtigt.
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