1264/62•Verwaltungsgerichtshof 1264/62
1264/62Supremo Tribunal Administrativo20 de jun. de 1963
Wasserbauten
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Enteignung der Parzelle Nr. nn1, Katastralgemeinde S, ausgesprochen und hiefür eine Entschädigung festgesetzt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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